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Mitgliedschaft

Auszug aus den Vereinsstatuten: Artikel 4 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft besteht aus:

a) Familien und Einzelpersonen b) Kollektivmitgliedern (öffentlichrechtlichen Körperschaften, juristischen Personen, Firmen)

Die Mitgliedschaft wird durch die Bezahlung des Mitgliederbeitrages erworben. Sie erlischt, wenn der jährliche Beitrag nicht entrichtet wird.

Für die Beanspruchung von Dienstleistungen des Vereins ist die Mitgliedschaft erforderlich.

Mitgliederbeitrag 2012
a) Familien und Einzelpersonen Fr. 50.00
b) Kollektivmitglieder Fr. 150.00

Wir bitten Sie für Ihre Anmeldung einer Mitgliedschaft das nachfolgende Formular zu verwenden:
Formular (PDF)